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Sollten Sie keinen passenden Termin finden, kontaktieren Sie uns gerne auch telefonisch unter 0316 / 34 11 12.

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Allgemeine Informationen

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Kassenarzt (alle Kassen) und einem Wahlarzt?

Ein „Wahlarzt für alle Kassen“ besitzt grundsätzlich keine Verträge mit einer Krankenkasse. Hat ein Wahlarzt fallweise doch Verträge mit unterschiedlichen Kassen (zB. BVA, SVS,…), so wird er  in Bezug auf die anderen Kassen (zB. ÖGK) als Wahlarzt gesehen.

Als „Wahlarzt für alle Kassen“ nehme ich mir für meine PatientInnen und die Beratung ausreichend Zeit und habe die Möglichkeit rasche Termine mit meist kürzeren Wartezeiten zu ermöglichen.

Mehr über Wahlarztkosten und eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse finden Sie in der Folgefrage.

Übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Kosten für meine Zahnarztbehandlung?

Als Wahlarzt besitze ich grundsätzlich keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Als Patient zahlen Sie die Behandlung zunächst selbst. Dies bedeutet aber nicht, dass die Behandlung automatisch teuer sein muss. Die Kassen gewähren einen Kostenzuschuss von 80 % jenes Betrages den ein Kassenarzt für die selbe Leistung erhalten hätte (Vertragspartnertarif).

Für die Rückerstattung ist ein Antrag auf Kostenerstattung zu stellen.

Eine Kostenerstattung ist nur für Kassenleistungen möglich.

Bestimmte Leistungen, z. B. Kosmetische Behandlungen, festsitzender Zahnersatz oder Mundhygiene, sind privat zu bezahlen – sowohl beim Vertragszahnarzt als auch beim Wahlzahnarzt. Ausnahmen gibt es hier bei der Mundhygiene für Kinder und Jugendlich von 10 bis 18 Jahren.

Was kann man bei Angst vor dem Zahnarztbesuch tun?

Wir sind in unserer Ordination sehr auf das Wohl unserer großen und kleinen PatientInnen bedacht. Wir möchten Ihnen die Angst vor dem Zahnarzt nehmen und Ihnen die Behandlung so angenehm wie möglich machen. Nach einer ausführlichen Beratung, planen wir gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Erstgespräch bei Ihrem Zahnarzt mit:

  • Vorhandene medizinische Unterlagen (Befunde etc.)
  • Röntgenbilder
  • E-Card

Sollten diese Untersuchungsunterlagen zu alt sein, werden wir umgehend umgehend neue anfertigen.

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Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne auch telefonisch weiter.